Beim MHD handelt es um eine gesetzliche Vorgabe, die wir selbstverständlich erfüllen.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Ware nach dem Erreichen der Mindesthaltbarkeitsdauer verdorben ist!
Bitte achten Sie darauf, dass das Lebensmittel nach dem Öffnen der Verpackung rasch verzehrt wird und die Temperaturhinweise zur fachgerechten Lagerung entsprechend eingehalten werden. Generell gilt, dass Fleisch-, Wurst- und Schinkenwaren kontinuierlich gekühlt werden müssen.
Fleisch-, Wurst- und Schinkenwaren sind sehr empfindliche Produkte, bei denen sich die Lagerdauer mit zunehmender Temperatur oder hohen Temperaturschwankungen entsprechend verkürzt.
Sollten Sie die gelieferte Ware nicht rechtzeitig verarbeiten, können Sie dessen Mindesthaltbarkeit problemlos verlängern, indem Sie es einfrieren. Bei der Tiefkühllagerung sollte die Temperatur nicht wärmer als -18° C sein, um die Qualität des Lebensmittels zu erhalten.
Wir empfehlen eine maximale Tiefkühllagerung von 6 Monaten nicht zu überschreiten, um eine gleichbleibende Qualität zu gewährleisten.
Um das Produkt wieder aufzutauen, sollten Sie es bei moderaten Temperaturen im Kühlschrank langsam auftauen lassen.
Beim Verpacken unserer Produkte wird die natürliche Sauerstoff-Konzentration in der Verpackung reduziert, um auf natürliche Art die Haltbarkeit der Produkte zu verlängern.
Aufgrund dieses Vorganges können Sie direkt nach dem Öffnen der Verpackung einen ungewohnten Geruch wahrnehmen, der jedoch unbedenklich ist!
Bitte lassen Sie die Ware nach dem Öffnen für ein paar Minuten liegen, bis sich der Geruch verflüchtigt hat.
Wir garantieren Ihnen, dass weder die Produktqualität noch der Geschmack von diesem natürlichen Vorgang beeinträchtigt werden!