Seit über 40 Jahren gibt es das sogenannte Mindesthaltbarkeitsdatum - kurz MHD genannt. Auf fast jedem Lebensmittel befindet es sich und soll den Verbraucher vor dem Verzehr verdorbener Lebensmittel schützen. Aus Sicht des Verbraucherschutzes ein Segen. Gleichzeitig aber auch ein Fluch, da immer mehr Lebensmittel weggeworfen werden, kurz vor oder kurz nach Ablauf des Datums. Statt die Verpackung aufzumachen und sich zu vergewissern, ob die Ware noch gut ist, kommt sie in den Müll. Darum ist das Mindesthaltbarkeitsdatum Fluch und Segen.
Woher kommt das Mindesthaltbarkeitsdatum – Fluch oder Segen?
Es wurde in der EU 1981 eingeführt. Bereits davor gab es in Europa unterschiedliche Staaten, die ein Haltbarkeitsdatum für Waren in Fertigverpackungen eingeführt hatten. Schweden in den 1940er Jahren und Österreich und USA in den 1960er Jahren. Es ging dabei niemals um die Angabe eines Verfallsdatums wie z. B. bei Medikamenten oder empfindliche Fleischwaren sondern um die Angabe des Zeitraums, in dem die Lebensmittel bei sachgerechter Lagerung ohne optische oder geschmackliche Einbußen verzehrt werden konnten. Also einen Hinweis an den Verbraucher wie lange er die Produkte bedenkenlos mindestens lagern kann.
Merke: Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum
Warum gibt es ein Mindesthaltbarkeitsdatum – Fluch oder Segen?
Die EU hat das Thema Ende der 1970er Jahre aufgegriffen, um den Verbraucher in allen europäischen Ländern zu schützen und gleichzeitig dem Handel mehr Sicherheit für die Lagerlogistik der verpackten Produkte zu geben. Das Datum auf der Verpackung macht es für alle Beteiligten – vom Produzenten bis zum Kunden – einfacher, über den Zustand des Produkts zu entscheiden. Ein weitreichender Schritt im Verbraucherschutz und der Lebensmitteltransparenz. Es sollte Sicherheit geben, da ja von einem Mindestzeitraum gesprochen wird.Wie und wer bestimmt das MHD?
Der Hersteller ist verpflichtet einen Zeitraum zu definieren in dem bei sachgerechter Lagerung ein bedenkenloser Verzehr möglich ist. Wichtig dabei ist, dass die Ware beim Händler im Regal und beim Verbraucher zuhause entsprechend dem verpackten Lebensmittel gelagert wird. Beispielsweise ist verpackte Wurst im Kühlschrank bei unter 8° C zu lagern, Cerealien bei normaler Raumtemperatur. Natürlich kann der Fall eintreten, dass Produkte durch unsachgemäße Lagerung oder durch Produktionsfehler vor diesem Datum verdorben sind. Das ist allerdings eine seltene Ausnahme.Hinweis: Das MHD - Fluch oder Segen - soll dem Verbraucher Orientierung geben, ohne ihn zu bevormunden!
Was muss man beim MHD beachten?
Eigentlich ist das MHD selbsterklärend, da mindestens Monat und Jahr angegeben sind. Bei schnell verderblichen Lebensmitteln ist das genaue Ablaufdatum mit Tag, Monat und Jahr angegeben. Trotz ist der sprichwörtliche gesunde Menschenverstand des Verbrauchers gefragt. Bei Milchprodukten beispielsweise sollte die Packung immer geöffnet werden, um sich zu vergewissern, ob sich der Geruch verändert hat. Bei Joghurt beispielsweise bläht sich der Deckel auf, wenn der Gärungsprozess begonnen hat. Das kann aber auch passieren, wenn man diese Produkte für einige Zeit in der Sonne stehen lässt. Das Produkt kann man im Regelfall trotzdem noch essen.Kann der Verbraucher aus dem MHD irgendwelche Rechtsansprüche an den Hersteller oder Händler ableiten?
Sollte, wie oben beschrieben, ein Produkt vor Ablauf des MHD verdorben sein, dann leitet sich daraus kein Rechtsanspruch ab. Sicherlich wird der Händler aus Kulanz das Produkt zurücknehmen oder umtauschen, um den Kunden nicht zu verlieren. Das geschieht aber dann immer freiwillig.Hinweis: Ein Umtauschrecht bei verdorbener Ware vor Ablauf des MHD besteht nicht
Was tun, wenn man feststellt, dass immer wieder bestimmte Lebensmittel vor Ablauf des MHD ungenießbar sind?
Es gibt immer wieder Berichte, dass Lebensmittel einer bestimmten Herkunft vor Ablauf des MHD verdorben sind. Sollte man so etwas feststellen, dann ist unmittelbar die Lebensmittelkontrolle bei den lokalen Gesundheitsämtern oder Gewerbeämtern zu informieren. Das gilt nicht nur im Hinblick auf das MHD, sondern ganz allgemein. Nur wenn der Verbraucher umsichtig und wachsam ist, dann können Lebensmittelskandale vermieden werden. Im Regelfall haben diese nichts mit dem MHD – Fluch und Segen – zu tun.MICHLs klärt über weit verbreitete Mythen auf.
Mythos #1: Das MHD ist bewusst kurz gewählt, damit die Industrie viel Geld verdient.
Mythos #2: Lebensmittel sind nach Ablauf des MHD nicht mehr genießbar.
Das ist schlicht und einfach falsch, da es sich ja um eine Mindesthaltbarkeit handelt und nicht um ein Verfallsdatum. Die meisten Lebensmittel können weit nach diesem Datum noch verzehrt werden. Insbesondere bei Cerealien – also Getreideprodukten - ist das der Fall oder auch Süßigkeiten wie Schokolade. Kritisch sind nur frische Fleisch- und Fischprodukte. Vorsicht ist nur bei stark verderblichen Lebensmitteln wie Hackfleisch, Geflügel, frischen Fisch etc. geboten. Allerdings ist nach Öffnen der Packung am Geruch erkennbar, ob ein Produkt verdorben ist.Mythos #3: Wer Lebensmittel über das MHD hinaus aufhebt, riskiert seine Gesundheit.
Das ist nicht richtig. Wie gesagt, die meisten Lebensmittel sind viel länger haltbar. Wenn eine Gefährdung der Gesundheit vorliegt, dann hat sich die Ware stark verfärbt und riecht sehr unangenehm. Oder es ist Schimmel an der Oberfläche zu sehen. Nur in diesen Fällen besteht die Wahrscheinlichkeit, dass man eine Vergiftung o.ä. bekommt. In den meisten anderen Fällen verändert sich der Geschmack und das Produkt schmeckt alt. Gutes Beispiel sind Nussprodukte. Dies kann man unbedenklich essen, aber das Geschmackserlebnis ist negativ.Mythos #4: Der Verbraucher kann selbst nicht erkennen, ob ein Lebensmittel verdorben ist.
Das stimmt so nicht. Eigentlich ist es ganz einfach. Nehmen wir das Beispiel Obst und Gemüse – also Lebensmittel, die nicht oder nur lose verpackt sind. Dort gibt es kein MHD, da Erzeuger und Händler davon ausgehen, dass der Verbraucher erkennt, wenn etwas verdorben ist. Entweder ist Schimmel zu erkennen, faulige Stellen oder die Farbe ist untypisch. Genauso ist es bei verschlossenen Lebensmitteln mit MHD. Einfach aufmachen und daran riechen bzw. auf Veränderungen achten bzw. vorsichtig probieren. Ist das nicht der Fall, kann man es noch essen.Mythos #5: Es gibt keine Lebensmittel, die nach Ablauf des MHD immer verzehrt werden können.
Viele Lebensmittel sind weit über das MHD hinaus genießbar. Z.B. Trockenprodukte, Konserven und beispielsweise Süßigkeiten. Insbesondere wenn sie ungeöffnet sind. Auch hier gelten der Geruchstest und der Augenschein. Somit ist das Mindesthaltbarkeitsdatum – Fluch und Segen.Fazit:
Das Mindesthaltbarkeitsdatum – Fluch oder Segen - ist beides zugleich. Segen für den aufmerksamen Verbraucher und Fluch wegen des wachsenden Müllbergs an noch verzehrbaren Lebensmitteln. Das gilt insbesondere für frische Ware wie Molkereiprodukte und verpackte Fleischprodukte. Immer mehr von diesen Produkten landen sogar vor dem Ablauf des MHD im Müll. Grund ist die Skepsis und die geringe Aufklärung der Verbraucher. Wichtig wäre, dass sowohl die Politik als auch die Hersteller mehr Aufklärungsarbeit leisten, um das Wegwerfen von Lebensmittel – nur auf Grund des Mindesthaltbarkeitsdatum – Fluch und Segen – zu verhindern. Ganz im Sinne Umwelt und der Verbraucher.