Auf der Rückseite unserer Lebensmittelverpackungen finden Sie u. a. Angaben zum
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und zur
Lagertemperatur des Produktes. Dieses gibt an, wie lange das jeweilige Produkt bei fachgerechter Lagerung ohne Qualitätsverlust haltbar ist.
Beim MHD handelt es um eine gesetzliche Vorgabe, die wir selbstverständlich erfüllen. Dies bedeutet jedoch nicht zwingend, dass die Ware nach dem Erreichen der Mindesthaltbarkeitsdauer verdorben ist.
Bitte achten Sie darauf, dass das Lebensmittel nach dem Öffnen der Verpackung rasch verzehrt wird und die
Temperaturhinweise zur
fachgerechten Lagerung entsprechend eingehalten werden. Generell gilt, dass Fleisch- und Wurstwaren
kontinuierlich gekühlt werden müssen.
Rind- und Schweineprodukte dürfen bei
maximal 7°C im Kühlschrank gelagert werden.
Fleisch- und Wurstwaren sind sehr empfindliche Produkte, bei denen sich die
Lagerdauer mit zunehmender Temperatur oder hohen Temperaturschwankungen entsprechend verkürzt.
Sollten Sie das gelieferte Fleisch nicht rechtzeitig verarbeiten, können Sie dessen Mindesthaltbarkeit problemlos verlängern, indem Sie es eingefrieren. Bei der
Tiefkühllagerung sollte die Temperatur
nicht wärmer als -18°C sein, um die Qualität des Lebensmittels zu erhalten.
Wir empfehlen eine
maximale Tiefkühllagerung von 6 Monaten nicht zu überschreiten, um eine gleichbleibende Qualität zu gewährleisten.
Um das Fleisch wieder aufzutauen, sollten Sie es bei moderaten Temperaturen im Kühlschrank langsam aufgehen lassen.